Darf mein Vermieter mich kündigen oder räumen lassen?
Eine Mitteilung des Vermieters bedeutet nicht immer eine sofortige Räumung: Grund, Mietvertrag und gesetzliches Verfahren sind entscheidend.

Die Antwort hängt von Land, Ort, Mietart und Kündigungsgrund ab. Ein Vermieter kann einen gesetzlichen Grund haben, muss aber regelmäßig Form, Frist und Verfahren einhalten. Eine Nachricht, ein Anruf oder ein einfaches Schreiben erlaubt meist keine sofortige eigenmächtige Räumung.
Ignorieren Sie kein Dokument. Notieren Sie den Zugang, bewahren Sie Umschlag oder Zustellnachweis auf und prüfen Sie, ob es vom Vermieter, Anwalt, Gericht oder einer Behörde stammt.
Grund und Mietvertrag prüfen
Mögliche Gründe sind Mietrückstände, erhebliche Pflichtverletzungen, Schäden, Ablauf einer Befristung oder gesetzlich anerkannte Interessen. Prüfen Sie Vertrag, Zahlungen, Kaution, Übergabeprotokoll, Nachrichten und Reparaturmeldungen. Eine Vertragsklausel ist nicht allein deshalb wirksam, weil sie geschrieben steht.
Mitteilung und vollstreckbare Entscheidung unterscheiden
Das Verfahren kann Kündigung, Klage, Stellungnahme, Verhandlung und gerichtliche Entscheidung umfassen. In vielen Rechtsordnungen darf der Vermieter nicht eigenmächtig Schlösser wechseln, Sachen entfernen oder Versorgung abstellen. Lokale Regeln sind entscheidend.
Früh handeln und Zustand dokumentieren
Antworten Sie gegebenenfalls schriftlich, bewahren Sie Zahlungsbelege auf und fotografieren Sie den Wohnungszustand. Ignorieren Sie keine Gerichtspost und unterschreiben Sie keinen freiwilligen Auszug oder Schuldanerkenntnis ohne Prüfung.
Aus dem Schreiben eine Fragenliste machen
Laden Sie Mietvertrag und Schreiben hoch, um eine Zusammenfassung, wichtige Daten, einschlägige Klauseln und Fragen zu erhalten. Die App organisiert Informationen, bestätigt aber nicht die Wirksamkeit der Kündigung und vertritt Sie nicht vor Gericht.
Holen Sie sofort lokale Hilfe bei Gerichtsdokumenten, drohendem Wohnungsverlust, Aussperrung, Versorgungssperre, Drohungen oder möglicher Diskriminierung.
